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   BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94   

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BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94 (https://dejure.org/1994,15951)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1994 - 8 B 81.94 (https://dejure.org/1994,15951)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 8 B 81.94 (https://dejure.org/1994,15951)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94
    Soweit es um die grundsätzliche Abgrenzung einer ausschließlich als Kapitalanlage gehaltenen Zweitwohnung von - auch - dem persönlichen Lebensbedarf des Eigentümers und seiner Angehörigen dienenden Zweitwohnungen geht, bedarf es angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13 sowie Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz a.a.O. Nr. 6 S. 8 f. und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - von hier nicht einschlägigen besonderen Fallgestaltungen abgesehen (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1994) - keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94
    In der Beschwerdeschrift muß demgemäß dargelegt werden, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94
    Soweit es um die grundsätzliche Abgrenzung einer ausschließlich als Kapitalanlage gehaltenen Zweitwohnung von - auch - dem persönlichen Lebensbedarf des Eigentümers und seiner Angehörigen dienenden Zweitwohnungen geht, bedarf es angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13 sowie Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz a.a.O. Nr. 6 S. 8 f. und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - von hier nicht einschlägigen besonderen Fallgestaltungen abgesehen (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1994) - keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 12.77

    Finanzwesen - Steuer - Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94
    Soweit es um die grundsätzliche Abgrenzung einer ausschließlich als Kapitalanlage gehaltenen Zweitwohnung von - auch - dem persönlichen Lebensbedarf des Eigentümers und seiner Angehörigen dienenden Zweitwohnungen geht, bedarf es angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13 sowie Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz a.a.O. Nr. 6 S. 8 f. und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - von hier nicht einschlägigen besonderen Fallgestaltungen abgesehen (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1994) - keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 74.90

    Steuerrechtliche Voraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94
    Soweit es um die grundsätzliche Abgrenzung einer ausschließlich als Kapitalanlage gehaltenen Zweitwohnung von - auch - dem persönlichen Lebensbedarf des Eigentümers und seiner Angehörigen dienenden Zweitwohnungen geht, bedarf es angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13 sowie Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz a.a.O. Nr. 6 S. 8 f. und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - von hier nicht einschlägigen besonderen Fallgestaltungen abgesehen (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1994) - keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Der steuerpflichtigen Eigennutzung bzw. Eigennutzungsmöglichkeit steht nicht bereits von vornherein entgegen, dass der Aufenthalt des Wohnungsinhabers lediglich dazu gedient habe, die Wohnung "winterfest zu machen" (BVerwG v. 25.05.1995 - 8 B 81.94 - Senatsurt. v. 20.01.1994 - 2 L 167/93 -), Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten auszuführen, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen oder zu Inspektionszwecken erfolgt sei (Senatsurt. v. 17.06.1992 - 2 L 94/91 - v. 30.11.1992 - 2 L 202/91 -), weil die Ausführung solcher Arbeiten und der Aufenthalt in der Wohnung zu Erholungszwecken sich regelmäßig nicht ausschließen (vgl. Senatsurt. v. 21.09.2005 - 2 LB 31/04 -).
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